Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte haften mit ihrem gesamten Privatvermögen uneingeschränkt gegenüber dem eigenen Unternehmen oder Dritten. Um das daraus entstehende Risiko für den Entscheider – aber auch für das Unternehmen – zu reduzieren, schließen Unternehmen D&O – Versicherungen ab. Der Versicherer gewährt hier Versicherungsschutz für den Fall, dass eine versicherte Person wegen einer Pflichtverletzung, die sie in ihrer Eigenschaft als Mitglied der Geschäftsführung, des Vorstands oder des Aufsichtsrats begangen hat, in Anspruch genommen wird. Versichert sind Ansprüche von Dritten (Außenverhältnis), wie auch vom eigenen Unternehmen (Innenverhältnis) gegen die versicherten Personen.
Nach einigen „Berg- und Talfahrten“ haben sich die Preise und auch die Versicherungsleistungen in den vergangenen Jahren konsolidiert. Versichert sind mittlerweile bei fast allen angebotenen Konzepten auch operative Tätigkeiten, die noch vor wenigen Jahren als nicht verhandelbarer Ausschluss galten. Die Preise haben sich ebenfalls deutlich nach unten bewegt und sind im Vergleich zu früheren Jahren jetzt konstant. Sollte Ihr Vertrag älter als fünf Jahre sein, empfiehlt es sich die Konditionen und den Versicherungsumfang einem Marktvergleich zu unterziehen. Haben Sie Bedarf an näheren Informationen, Angeboten oder Preis- und Leistungsvergleichen? Dann sprechen Sie uns an.