Ohne Zinsänderungsrisiko energetisch investieren. Mit DEED.
Zwei clevere Produkt stehen für Finanzierungen von energetischen Investitionen wohnungswirtschaftlich genutzter Immobilien zur Wahl. Beide Produkte maximieren die Effizienz der Finanzierungen energetischer Investitionen mit Hilfe eines tilgungsfreien KfW-Darlehens als Finanzierungskomponente, die um einen weiteren Finanzierungsbaustein ergänzt wird:
(1) Das exklusive Dr.-Klein-EnergieEffizienzDarlehen-Bauspar (BausparDEED) ergänzt das tilgungsfreie KfW-Darlehen mit einem Bausparvertrag. Durch diese Kombination können Investitionen über 30 Jahre ohne verbleibende Restschuld für rund 2 % Zinsen p.a.* finanziert werden.
(2) Das Dr.-Klein-EnergieEffizienzDarlehen-Forward (ForwardDEED) ergänzt das tilgungsfreie KfW-Darlehen mit einem Forward-Darlehen. Hier lassen sich die Gesamtkosten für eine Laufzeit bis zu 30 Jahre sichern.
Die wichtigsten Vorteile des DEED:
- Optimale Einbindung staatlicher Tilgungszuschüsse der KfW
- Zinssicherung, da kein Zinsänderungsrisiko
- Keine Restschuld am Ende der Laufzeit
- Beste Konditionen bei gleichzeitig großer Flexibilität
- Flexibilität und Sicherheit
Energetische KfW-Fördermittel clever optimieren mit den DEED-Varianten
Das Dr.-Klein-EnergieEffizienzDarlehen-Bauspar (BausparDEED)
Das BausparDEED setzt sich aus einem tilgungsfreien KfW-Darlehen und einem Bausparvertrag zusammen.
Phase 1: Das KfW-Darlehen
Der Finanzbedarf für die Investitionen wird zunächst über ein tilgungsfreies KfW-Darlehen (Variante 10/10/10) mit einer Zinsbindung von 10 Jahren gedeckt. Die dabei ersparte Tilgung des Darlehens wird während der zehnjährigen Laufzeit zur Ansparung eines Bausparvertrages genutzt.
Phase 2: Das Bauspardarlehen
Dieser Bausparvertrag löst das KfW-Darlehen nach zehn Jahren ab und läuft dann noch weitere 20 Jahre. Mit Zuteilung des Bauspardarlehens und Auszahlung der Bausparsumme, wird das KfW-Darlehen zurückgezahlt und es beginnt die Tilgung des Bauspardarlehens. Wohnwirtschaftliche energetische Investitionen können mit einer Zinsfestschreibung von bis zu 30 Jahren für die gesamte Laufzeit des Darlehens finanziert werden.
Das Dr.-Klein-EnergieEffizienzDarlehen-Forward (ForwardDEED)
Das ForwardDEED setzt sich aus einem tilgungsfreien KfW-Darlehen und einem Forward-Darlehen zusammen.
Phase 1: Das KfW-Darlehen
Der Finanzbedarf für die Investitionen wird zunächst über ein tilgungsfreies KfW-Darlehen (4/4/4) mit einer Zinsbindung von 4 Jahren gedeckt. Die dabei ersparte Tilgung des Darlehens finanziert die Investition.
Phase 2: Das Forward-Darlehen
Das Forward-Darlehen löst das KfW-Darlehen nach vier Jahren ab und läuft dann noch bis zu weiteren 26 Jahren. Die Gesamtkosten für eine Laufzeit bis zu 30 Jahren können somit gesichert werden.
DEED Neubau
Konditionen für Neubauvorhaben in Kombination mit dem KfW-Programm 153 (Energieeffizient Bauen)
BausparDEED-Zinssätze* | Laufzeit 20 Jahre | Laufzeit 24 Jahre | Laufzeit 30 Jahre |
KfW Effizienzhaus 40+maximale Förderung | -1,43% | -0,67% | -0,42% |
KfW Effizienzhaus 40 | -0,78% | -0,14% | 0,07% |
KfW Effizienzhaus 50 | -0,16% | 0,38% | 0,54% |
ForwardDEED-Zinssätze* | |||
KfW Effizienzhaus 40+maximale Förderung | -0,70% | -0,30% | |
KfW Effizienzhaus 40 | -0,24% | 0,10% | |
KfW Effizienzhaus 50 | 0,21% | 0,47% |
* DEED-Zinssatz: p.a. Vergleichszinssatz eines Annuitätendarlehens mit gleicher Laufzeit und gleichen Zahlungsströmen unter Berücksichtigung des jeweiligen Tilgungszuschusses, jedoch ohne Margenverbesserungen / Berechnungsgrundlagen auf Anfrage
DEED Modernisierung
Konditionen für Modernisierungsvorhaben in Kombination mit dem KfW-Programm 151/152 (Energieeffizient Sanieren)
BausparDEED-Zinssätze* | Laufzeit 20 Jahre | Laufzeit 24 Jahre | Laufzeit 30 Jahre |
KfW Effizienzhaus 55maximale Förderung | -3,76% | -2,57% | -2,14% |
weitere KfW-Programmvarianten vorhanden | |||
KfW Effizienzhaus 100 | -1,97% | -1,11% | -0,82% |
weitere KfW-Programmvarianten vorhanden | |||
Einzelmaßnahmen | -1,00% | -0,31% | -0,09% |
ForwardDEED-Zinssätze* | |||
KfW Effizienzhaus 55maximale Förderung | -2,33% | -1,65% | |
weitere KfW-Programmvarianten vorhanden | |||
KfW Effizienzhaus 100 | -1,01% | -0,55% | |
weitere KfW-Programmvarianten vorhanden | |||
Einzelmaßnahmen | -0,30% | 0,04% |
* DEED-Zinssatz: p.a. Vergleichszinssatz eines Annuitätendarlehens mit gleicher Laufzeit und gleichen Zahlungsströmen unter Berücksichtigung des jeweiligen Tilgungszuschusses, jedoch ohne Margenverbesserungen / Berechnungsgrundlagen auf Anfrage
Viele Vorteile – in DEED
Gute Gründe, warum das Dr. Klein-EnergieEffizienzDarlehen die erste Wahl für die Finanzierung von energetischen Investitionen in überwiegend
wohnwirtschaftlich genutzten Immobilien ist:
Langfristige Zinssicherung für Ihr KfW-Darlehen
Sichere Kalkulation für die gesamte Laufzeit
Flexibilität
Beleihungsoptimiert
Kostenfreie Sondertilgung
Sicherheit
Bausparkassen sind Kreditinstitute, für die in vollem Umfang die Vorschriften des Kreditwesengesetzes gelten. Sämtliche Kreditinstitute in privater Rechtsform, also private Banken und Bausparkassen, die eine deutsche Banklizenz haben und das Einlagenkreditgeschäft betreiben, sind der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) zugewiesen. Die EdB erhebt jährlich Beiträge von den ihr zugewiesenen Kreditinstituten, die in ein Sondervermögen fließen, aus denen die Einleger im Entschädigungsfall Zahlungen erhalten. Somit ist die Einlagensicherung der privaten Bausparkassen im Prinzip mit der einer Bank gleichzusetzen.
BESONDERS:
Bausparkassen sind allein durch die gesetzlichen Regelungen besonders sicher (nachzulesen im §4 Abs.3 des Bausparkassengesetzes):
Bausparkassen sind Kreditinstitute, für die in vollem Umfang die Vorschriften des Kreditwesengesetzes gelten und unterliegen der Fachaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die speziellen Bestimmungen des Bausparkassengesetzes schaffen einen festen rechtlichen Rahmen für den Geschäftsbetrieb und die Anlagemöglichkeiten einer Bausparkasse für die ihr anvertrauten Anlagegelder. Als weiteres Sicherungsinstrument sind die Bausparkassen dazu verpflichtet, einen Fonds zur bauspartechnischen Absicherung (FbtA) zu unterhalten (§6 Bausparkassengesetz). Der FbtA sichert den nachhaltigen Betrieb des Bauspargeschäftes und die Erfüllung der von der Bausparkasse in den Verträgen übernommenen Verpflichtungen ab.
WEITERHIN:
Häufig sind Bausparkassen Teil von Konzernen oder Bankengruppen, in denen formelle (d. h. rechtlich verbindliche) oder informelle (d. h. freiwillige) gegenseitige Haftungsregelungen bestehen. Rechtlich verbindliche Haftungsregeln bestehen oft zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften (Patronatserklärung).
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