Gebäudewert erhöht sich, der Gebäudeversicherungsbeitrag auch, …oder?

Ist eine Gebäudemodernisierung abgeschlossen, freuen sich Bauherr und Mieter gleichermaßen. Die Kosten- und Zeitkalkulationen sind abgeschlossen, der Baulärm und die mit der Baustelle verbundenen Beeinträchtigungen für die Mieter sind Vergangenheit und das Gebäude erstrahlt im neuen Glanz. Eigentlich alles super, wenn das Gebäude nach einem WE- oder Flächenkonzept versichert ist. Besteht jedoch noch eine Gebäudeversicherung mit einer Versicherungssumme, fallen jetzt einige wichtige Meldepflichten an.

Verändert sich der Gebäudewert aufgrund einer baulichen Maßnahme, entfällt der vereinbarte Unterversicherungsverzicht in der Gebäudeversicherung. Hier muss jetzt der neue Versicherungswert ermittelt werden, damit die entsprechende Versicherungssumme angepasst werden kann. Wird dies nicht getan, besteht ein offensichtliches Risiko der Unterversicherung und im Schadenfall wird somit nur ein Teil des Schadens vom Versicherer übernommen.

Ist der neue Gebäudewert nach Abschluss der Arbeiten ermittelt worden, muss dieser unmittelbar dem Versicherer gemeldet werden. Dieser dokumentiert dann die neue Versicherungssumme und den neuen erhöhten Versicherungsbeitrag.

Wer ein summenloses Gebäudeversicherungskonzept vereinbart hat, kann sich die Neuermittlung des Gebäudewertes, die Mitteilung an den Versicherer und die dadurch erhöhten Versicherungskosten sparen. In einem summenlosen Konzept wird für die Beitragsbemessung auf die Festlegung einer individuellen Versicherungssumme pro Objekt verzichtet und die Beitragsermittlung nur auf Basis der vorhandenen Wohn- und Gewerbeeinheiten oder der Wohn- und Nutzfläche vorgenommen. Durch diese Vertragsgestaltung wird das Risiko der Unterversicherung fast komplett ausgeschlossen. Das einzig diesbezügliche Risiko wäre nur noch die nicht korrekte Meldung der Wohn- und Gewerbeeinheiten bzw. der Flächen je Objekt. Eine laufende Meldung über Modernisierungsarbeiten oder andere wertverändernde Maßnahmen ist hier nicht notwendig.

Im Schadenfall wird auch bei diesen Konzepten der ortsübliche Wiederaufbauwert reguliert. Ein summenloses Konzept bietet dem Wohnungsunternehmen viele Vorteile. So wird nicht nur die Gefahr der Unterversicherung vermieden, es bietet mit dem Verzicht auf die genaue Versicherungssumme auch eine deutliche Vereinfachung der Vertragsverwaltung. Es sind weder Einzeldokumente je Objekt noch eine individuelle Ermittlung der Versicherungssumme bei Neuzugängen sowie An- oder Umbauten erforderlich.

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