KfW-Sanierungsförderung sinkt per 21.07.2026 deutlich!

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat am 08.07.2026 Einsparungen in der BEG Sanierung sowie in der Heizungsförderung zum 21.07.2026 beschlossen. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Änderungen für die Wohnungswirtschaft: 
 
Wie die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) heute früh offiziell mitteilt, wird u. a. im Bereich der systemischen Sanierung (KfW-Förderprogramm 261/263) der Rotstift angesetzt. Folgende Förderungen werden gestrichen bzw. geändert:
  • Die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) wird zum neuen Standard und es entfällt der 5 Prozent Bonus. Erneuerbare-Energien-Klasse bedeutet, dass mindestens 65 Prozent des Energiebedarfs des Gebäudes durch erneuerbare Energien gedeckt werden; z.B. mit einer Wärmepumpe.
  • Die Tilgungszuschüsse werden pauschal um 10 Prozent gekürzt.
  • Für die Stufen EH 85 EE und EH 70 EE entfallen somit die Tilgungszuschüsse komplett.
  • Der Förderhöchstbetrag wird einheitlich auf 150.000 Euro je Wohneinheit angepasst (vorher 120.000 Euro+ 30.000 Euro und nur bei Erreichen einer EE – oder NH-Stufe)
 
Wir haben die wichtigsten Änderungen zum Tilgungszuschuss im KfW-Programm 261 in der nachfolgenden Grafik dargestellt. Vereinzelnd höhere Tilgungszuschüsse, z. B. für eine Serielle Sanierung oder die Sanierung eines sogenannten Worst-Performing-Buildings, sind in der Grafik nicht enthalten: 
Folgende Anpassungen werden zudem vorgenommen:
  • Die Serielle Sanierung soll unterstützt werden und daher wird auch die Stufe EH 70 EE mit einem 5 Prozent SerSan-Bonus belohnt (vorher nur EH-Stufen 40 und 55) – die Beantragung wird vs. ab September 2026 möglich sein.
  • Es wird auch für Nichtwohngebäude ein SerSan-Bonus eingeführt und ab September 2026 beantragungsfähig sein (vorher nur für Wohngebäude).
 
Bei den BEG Einzelmaßnahmen – gefördert über die BAFA mit Zuschüssen – wird es ebenfalls Kürzungen geben:
  • Der 5 Prozent Bonus für die Umsetzung eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) gilt nicht mehr ab der ersten Maßnahme, sondern erst ab der zweiten umgesetzten Maßnahme.
  • Für die Sanierung von Worst-Performing-Buildings (Objekte mit der EE-Klasse H) wird ab 1. Quartal 1.2027 ein neuer, zusätzlicher Zuschuss von 5 Prozent im iSFP gewährt.
  • Die Förderhöchstbeträge werden eingeschränkt, was vor allem bei großen Projekten eine starke Kürzung bedeutet.

Auch die Heizungsförderung ist überarbeitet worden. Folgende Änderungen sind für die Wohnungswirtschaft relevant:

  • Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit wurde reduziert. Er beträgt 28.000 Euro, vorher 30.000 Euro. Für die zweite bis sechste Wohneinheit gelten weiterhin jeweils 15.000 Euro; für jede weitere Wohneinheit jeweils 8.000 Euro. Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmalig am 01.02.2027 und danach halbjährlich jeweils zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 750 Euro.
  • Der Effizienzbonus (5 Prozent) und der Emissionsminderungszuschlag (pauschal 2.500 Euro je emissionsarmer Biomasse-Anlage) wurden gestrichen.
  • Im 1. Quartal 2027 soll ein Wertschöpfungsbonus für Wohn- und Nichtwohngebäude eingeführt werden. Die Grundförderung sinkt dann für Wärmepumpen, die ihren Ursprung nicht in der Union (EU plus assoziierte Märkte) haben, auf 15 Prozent. Gleichzeitig erhalten Wärmepumpen, die ihren Ursprung in der Union (EU plus assoziierte Märkte) haben, einen Wertschöpfungsbonus in Höhe von 15 Prozent. Details zur Ausgestaltung des Wertschöpfungsbonus werden von der KfW zu gegebener Zeit bekannt gegeben.
 
Für Details zur BAFA-Förderung sowie zur Heizungsförderung steht Ihnen unser Strategieberater Dekarbonisierung, Herr Lucas Möhl, per Email oder +49 175 6556950 gern zur Verfügung.

Wichtig für Sie zu wissen!

Die neuen Bedingungen treten am 21.07.2026 in Kraft.
Alle bereits bewilligten Mittel bleiben von den Änderungen unberührt.

Es ist möglich, mit einer vorhandenen, gültigen Bestätigung zum Antrag (BzA) zu den bisherigen Bedingungen auch noch Anträge für die Programme zu stellen; die Einreichfrist für einen Antrag bei der KfW zum Programm 261 ist der 20.07.2026, 20 Uhr.

Ab sofort können jedoch keine neuen BzAs mehr nach bisherigen Programmbedingungen erstellt werden, dies wird erst wieder mit den neuen Programmbedingungen ab dem 21.07.2026 möglich sein.

Wir weisen darauf hin, dass einige Details zu den Anpassungen noch nicht klar kommuniziert sind und wir diesbezüglich mit der KfW im Austausch stehen. Wir werden die Entwicklungen weiter beobachten und Sie gern informiert halten.

Bei Rückfragen steht Ihnen Ihr Regionalleiter gerne zur Verfügung.

Autoren

Henning Rebitz

Leiter Finanzierungsmanagement und Partnermanagement Wohnungswirtschaft
Dr. Klein Wowi Finanz AG

 

Madeleine Scheller

Partnermanagement Wohnungswirtschaft
Dr. Klein Wowi Finanz AG

 

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