Mehr Leistung. Mehr Transparenz. Weniger Verwaltung.
Es gibt viele gute Gründe, sich für Dr. Klein als Versicherungspartner zu entscheiden:
Einer ist sicherlich, dass Dr. Klein als anbieterunabhängiger Versicherungsmakler auf die Immobilienwirtschaft spezialisiert ist.
Wir bieten für Wohnungsunternehmen und Hausverwalter das Versicherungsmanagement aus einer Hand an. Neben den Angeboten der deutschen und internationalen Versicherungs-wirtschaft bieten wir auch individuell verhandelte und auf spezielle Kunden-bedürfnisse zugeschnittene Produkte an.
Das können Sie von uns erwarten:
- Fundiertes Fachwissen
- Ganzheitliche Beratung
- Stark in der Umsetzung
- Umfangreiches Netzwerk
- Seit über 60 Jahren am Markt
- Freiraum für Ihr Alltagsgeschäft
Dr. Klein Versicherungsdienstleistungen und Maklermandat
Am Beginn einer Zusammenarbeit steht für Dr. Klein immer die Risikoanalyse Ihres Unternehmens und des bestehenden Versicherungskonzeptes. Wir möchten Ihr Unternehmen kennen lernen und in einem persönlichen Gespräch alles über Ihre Tätigkeitsfelder, Sachwerte und Risikopotenziale erfahren.
Anschließend gleichen wir die bestehenden Versicherungsverträge mit der aktuellen Risiko- und Marktsituation ab und unterbreiten Ihnen Handlungsempfehlungen für eine Optimierung. Mit diesen Maßnahmen starten wir unser nachhaltiges Risiko-, Vertrags- und Schadenmanagement.
Maklermandat
Dabei haften wir für unsere Tätigkeit nach dem Handelsgesetzbuch (HGB). Das bietet Ihnen einen entscheidenden Vorteil: Auch wenn wir einen Fehler machen sollten, der finanzielle Folgen nach sich zieht, bleiben Sie davon unberührt, denn wir haften für etwaige Schäden.
Analyse des Risikos und des Versicherungskonzeptes
Begleitung von Ausschreibungen
Durch gezielte Fragestellungen definieren wir mit Ihnen gemeinsam das Ausschreibungsziel. Das Leistungsverzeichnis gestalten wir bereits so, dass die vorhandenen Risiken bestmöglich abgedeckt und die gewünschten Prozesse beim Vertrags- und Schadenmanagement im Angebotsvergleich integriert sind.
Vergleich von Versicherungsangeboten
Spätestens dann, wenn Sie neben dem Leistungsumfang auch unterschiedliche Klauseln, Entschädigungsgrenzen oder Erstrisikopositionen gegenüberstellen möchten, ist professioneller Rat gefragt. Verlassen Sie sich dabei auf die Experten von Dr. Klein.
Wir nehmen Ihnen den Vergleich der Versicherungsangebote ab und haften für unsere Arbeit. So können Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Schadenmanagement mit System
Schäden können Sie über das Portal online melden. Sie werden dann von uns eingesehen und letztendlich dem Versicherer zur Regulierung freigeschaltet. Da auch die Regulierung des Versicherers im für alle einsehbaren Schadenmanagement-System erfolgt, sind alle stets auf dem aktuellen Stand. Die Schadenverläufe können so automatisch erzeugt werden und stehen allen Beteiligten tagesaktuell zur Verfügung. Für das Bestandscontrolling können somit auch objektbezogene Auffälligkeiten schnell erkannt werden.
Wenn Sie mehr über unser Schadenmanagement-Portal erfahren möchten, schicken Sie uns eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten an schadenmanagement@drklein.de.
Dr. Klein Versicherungsprodukte
Architekten-Haftpflicht
Autoinhalt-Versicherung
Autoschutzbrief
Bauleistungsversicherung
Bauherren-Haftpflicht
Baugewährleistung
bAV Betriebliche Altersvorsorge
Betriebshaftpflichtversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung Energieberater
Cyberversicherung
D&O-Versicherung
Dienstreisekasko
Elektronikversicherung
Feuer-Rohbauversicherung
Gebäudeversicherung
Glasversicherung
Firmen-Rechtsschutzversicherung
Gewässerschaden-Haftpflicht
Gruppenunfall
Haus-/Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Inhalts- oder Geschäftsversicherung
Inventarversicherung möblierte Gästewohnung
KFZ-Versicherung
Photovoltaikversicherung
Rabattverlustversicherung
Spezial-Straf-Rechtschutz für Unternehmen
Umwelt-Haftpflichtversicherung
Variable Vermögensschaden-Kaskoversicherung
Vereins-Haftpflichtversicherung
Verkehrsrechtschutzversicherung
Vermögensschaden-Haftpflicht für den Eigenbestand
Vermögensschaden-Haftpflicht für Verwalter
Vermögensschaden-Haftpflicht für Verwaltungsbeiräte
Vermögensschaden-Haftpflicht für Stiftungen
Vertrauensschadenversicherung (inkl. MiLoG-Klausel)
Dr. Klein Honorarberatungen
Passt Ihr derzeitiges Versicherungskonzept noch zu Ihrem Unternehmen? Gibt es auf dem Markt zwischenzeitlich neue Produkte oder neue Prozesse, die einen wirtschaftlich erfolgreicheren Umgang mit dem Thema Versicherungen für Ihr Unternehmen gewährleisten können? Vielleicht ergibt eine aktuelle Marktübersicht ein besseres Preis-/Leistungsverhältnis. Wir finden dafür die Lösung: gemeinsam, transparent und verbindlich.
Versicherungsanalyse
Ausschreibungen
Besondere Versicherungsprojekte
Dr. Klein Schadenmanagement-Portal – Leistungsschwerpunkte:

- Technische Unterstützung von der Schadenerfassung über die Schadenmeldung, -regulierung, -controlling und Auswertung
- Versichererunabhängiges Schadenmanagement
- Gemeinsame Datenbasis für Wohnungsunternehmen, Versicherungsmakler und Versicherer
- Ständig den aktuellen Bearbeitungsstand einsehen
- Verlaufsübersichten und individuelle Auswertungsmöglichkeiten
„Als Banker sind Finanzen mein Steckenpferd. Umso wichtiger ist es mir, mit kreativen Querdenkern als Sparringspartner auf Augenhöhe zusammenzuarbeiten. Das schafft Vertrauen und einen Mehrwert. Warum also alles selber machen?“
Oliver Kulpanek„Unser zuletzt genutztes Altersversorgungssystem war verwaltungsintensiv und wurde kaum angenommen. Unser Versicherungsmakler Dr. Klein hat uns das Branchenversorgungswerk der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft vorgestellt und die Umsetzung begleitet.“
Steffan Liebscher„Bei der Gebäudeversicherung hat uns Dr. Klein einen stark verbesserten Rahmenvertrag ermöglicht: Mehr Leistung bei gleichem Beitrag und das bei unserem bisherigen Versicherer.“
Udo BartschDie machen’s anders – und das sehr gut.
„Als Banker sind Finanzen mein Steckenpferd. Umso wichtiger ist es mir, mit kreativen Querdenkern als Sparringspartner auf Augenhöhe zusammenzuarbeiten. Das schafft Vertrauen und einen Mehrwert. Warum also alles selber machen?
Zuerst hat Dr. Klein als unser Versicherungsmakler das bestehende Portfolio neu strukturiert und optimiert. Seit der Einführung von myWoWi bietet uns das Managementsystem Transparenz und Entscheidungssicherheit im Tagesgeschäft. Bei anstehenden Finanzierungen bekomme ich bei Dr. Klein nicht einfach Vermittlung, sondern Finanzierungskonzepte von der Analyse bis zur Umsetzungsbegleitung. Kreative Vielfalt und Kompetenz – bei Dr. Klein habe ich beides gefunden.“
Alterssorgen – nicht bei uns.
„Wir wollten unseren Mitarbeitern mit einer attraktiven betrieblichen Altersvorsorge einen echten Mehrwert bieten. Unser zuletzt genutztes Altersversorgungssystem war verwaltungsintensiv un wurde kaum angenommen. Unser Versicherungsmakler Dr. Klein hat uns das Branchenversorgungswerk der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft vorgestellt und die Umsetzung begleitet.
Ergebnis: Gemeinsam haben wir eine sichere Versorgungslösung mit Sonderkonditionen konzipiert, die nun begeistert genutzt wird. Unsere Mitarbeiter sind zufrieden und wir sind es auch: Das Gesamtkonzept ist revisionssicher und zukunftsorientiert – toll.“
Richtig fair-sichert.
„Als Eisenbahner-Wohnungsgenossenschaft waren wir bereits viele Jahre zufrieden […] versichert. Im Jahr 2010 haben wir Dr. Klein das Mandat erteilt. Alle Verträge wurden dabei übernommen und sukzessive optimiert.
Ergebnis: Bei der Gebäudeversicherung hat uns Dr. Klein einen stark verbesserten Rahmenvertrag ermöglicht: Mehr Leistung bei gleichem Beitrag und das bei unserem bisherigen Versicherer. Andere Verträge wurden neu ausgeschrieben, so dass wir von besseren Konditionen profitieren. Eine tolle Lösung zur betrieblichen Altersvorsorge freut außerdem unsere Mitarbeiter. Regelmäßig erhalten wir nun einen wertvollen Marktüberblick sowie eine Einschätzung unserer Schaden-/Risikosituation. Wir sind einfach super fair-sichert!“
„Bei der Gebäudeversicherung hat uns Dr. Klein einen stark verbesserten Rahmenvertrag ermöglicht: Mehr Leistung bei gleichem Beitrag und das bei unserem bisherigen Versicherer.“
Udo BartschArchitekten-Haftpflicht
Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt Architekten und Ingenieure vor den finanziellen Folgen von Fehlern aus ihrer beruflichen Tätigkeit. Aufgrund des hohen Haftungsrisikos aus Planung, Beratung und Überwachung besteht eine Versicherungspflicht für die Erbringung von Architektenleistungen.
Autoinhalt-Versicherung
Die Autoinhaltsversicherung deckt Schäden durch Verlust oder Beschädigung von definiertem Inventar der hier versicherten Fahrzeuge.
Autoschutzbrief
Organisatorische Hilfe und die Übernahme der Kosten bei Unfällen und Pannen sind über einen Schutzbrief versicherbar.
Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung für den Wohnungsbestand ist einer der wichtigsten Versicherungsverträge eines Wohnungsunternehmens. In einem sinnvollen Versicherungskonzept sollten die individuellen Merkmale des Gebäudebestandes (z.B. Bauart, gewerbliche Nutzung, Leerstand, besondere Gebäude, Zubehör) mitüberzeugenden Deckungskomponenten (Vandalismus, Rückstau, versicherte Kosten) und einer praktischen Handhabung (Meldeverfahren, praktische Rechnungslegung, Schadenmanagement) zu einem fairen, umlagefähigem Preis kombiniert werden.
Haus-/Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung tritt ein, wenn aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen der Eigentümer oder Verwalter des betreffenden Gebäudes in Anspruch genommen wird. Versichert sind hierbei Ansprüche aus der Verletzung von Pflichten, die dem Versicherungsnehmer in der Eigenschaft als Eigentümer oder Verwalter obliegen.
Glasversicherung
In Ergänzung des wohnwirtschaftlichen Gebäudeversicherungskonzeptes kann auch die Glasversicherung eingeschlossen werden. Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn die Verglasung durch Bruch zerstört oder beschädigt wird.
Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung beinhaltet die sog. Bürohaftpflicht (z.B. ein Besucher stolpert über eine lose Bodenfliese) und sichert die vorhandenen sonstigen Tätigkeitsbereiche (wie z.B. eigene Hausmeister- oder Grünflächendienste, eigener Handwerkerhof etc.) ab. Auch Schäden, die durch Mitarbeiter bei Wohnungsbesichtigungen oder -abnahmen versehentlich am Mietereigentum verursacht werden, sind Fälle für die Betriebshaftpflichtversicherung. Eingeschlossen werden sollte auch die Veranstalterhaftpflicht für Mieterfeste, Richtfeste, Alten- oder/und Weihnachtsfeiern.
Betriebshaftpflichtversicherung Energieberater
Ein Architekt, der im Rahmen seines Auftrages auch eine Energieberatung durchführt, ist über die Architekten-Haftpflicht versichert.
Eine separate Berufshaftpflicht für den Energieberater tritt bei Personen- und Sachschäden ein, die er in seiner Tätigkeit anderen zufügt.
Cyberversicherung
Die Deckungselemente der Cyber-Policen bieten Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche von Dritten, für Eigenschäden, sowie für behördliche Datenschutzverfahren an. Insbesondere sind dies z.B. Ansprüche, die ein Dritter wegen einer Vertraulichkeitsverletzung einfordert. Versichert sind auch Betriebsunterbrechungskosten und Wiederherstellungskosten Ihres gehackten Computersystems oder aber auch Abwehrkosten, wenn ein behördliches Verfahren wegen Datenschutzverletzungen gegen das Wohnungsunternehmens eingeleitet wird.
Umwelt-Haftpflichtversicherung
Die Umwelt-Haftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen, wenn Heizöl infolge einer Leckage in das Grundwasser eindringt und das Erdreich oder das Grundwasser kontaminiert. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz haftete der Inhaber einer Heizöltankanlage im Rahmen der Gefährdungshaftung auch dann wenn ihn kein Verschulden trifft.
Photovoltaikversicherung
Die Investitionen für Photovoltaikanlagen sind erheblich. Um die Renditeberechnungen für diese Anlagen abzusichern, ist ein entsprechender Versicherungsschutz sinnvoll. Versicherbar ist alles, was unmittelbar zum dazu zählen beispielsweise Solarmodule, die Verkabelung, Wechselrichter, Speichermodule und Einspeisezähler. Versicherbar sind unvorhergesehene Sachschäden durch Überspannung, Kurzschluss, Induktion, Brand, Blitzschlag, Explosion, Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung, Raub, Diebstahl, Sabotage, Vandalismus, Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Konstruktions-, Material-, Ausführungsfehler und höhere Gewalt. Auch der Ertragsausfall, der aus einem versicherten Schaden resultiert, kann über einen Versicherungsvertrag ersetzt werden.
Inhalts- oder Geschäftsversicherung
Die Ausstattungen der Hauptgeschäftsstelle, der Nebenstellen und Servicebüros sind für den Fall eines Feuer-, Leitungswasser- oder Sturmschadens sowie gegen Einbruchdiebstahl oder Vandalismus zu versichern.
Elektronikversicherung
Die Ausstattungen der Hauptgeschäftsstelle, der Nebenstellen und Servicebüros sind für den Fall eines Feuer-, Leitungswasser- oder Sturmschadens sowie gegen Einbruchdiebstahl oder Vandalismus zu versichern. Die Elektronikversicherung umfasst darüber hinaus noch umfangreicheren Versicherungsschutz (z.B. Schäden durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder unsachgemäße Handhabung).
Baugewährleistung
Die Baugewährleistungs-Versicherung deckt Mangelansprüche nach der Bauabnahme von großen Bauprojekten inkl. Insolvenz der baubeteiligten Unternehmen.
Bauherren-Haftpflicht
Jede Neubaumaßnahme oder auch Modernisierungen/Sanierungen sollten durch eine Bauherren-Haftpflichtversicherung abgesichert werden. Wenn im Schadenfall bspw. keinem beteiligten Handwerkerunternehmen ein Verschulden anzulasten ist (oder nachgewiesen werden kann), haftet der Bauherr.
Bauleistungsversicherung
Die Bauleistungsversicherung schützt bei unvorhersehbar eingetretenen Schäden während der Baumaßnahme. VHier sind Beschädigungen oder Zerstörungen der Bauleistungen oder sonstigen versicherten Sachen (z.B. Altbausubstanz) auch durch unvorhersehbar eingetretene Naturgewalten versichert. Die gerade unfertigen Bauten besonders von diesen Gewalten gefährdet sind, ist eine Bauleistungsversicherung unumgänglich.
Variable Vermögensschaden-Kaskoversicherung
Versicherung gegen Vermögenseigenschäden. Versicherungsschutz besteht neben der Basisdeckung auch für die Risiken vorsätzliche Eigenschäden, fahrlässige und vorsätzliche Drittschäden.
Vermögensschaden-Haftpflicht für den Eigenbestand
Bei der umfangreichen und komplexen Materie der Immobilienwirtschaft können selbst kleine Unachtsamkeiten große Wirkung haben. Ob bei der Bearbeitung von Bauvorhaben, der Verwaltung von eigenem und fremden Immobilien- und Grundbesitz, dem An- und Verkauf von Objekten oder internen Geschäftsfällen – diese spezielle Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung übernimmt die Prüfung und ggf. Abwehr von unberechtigten Ansprüchen und stellt das Unternehmen von berechtigten Forderungen frei. Üblicherweise sind hier auch Eigenschäden mitversichert.
Vermögensschaden-Haftpflicht für Verwalter
Bei der umfangreichen und komplexen Materie der Hausverwaltung können selbst kleine Unachtsamkeiten große Wirkung haben. Betriebskostenabrechnung, Durchführung Eigentümerversammlung. Diese spezielle Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung übernimmt die Prüfung und ggf. Abwehr von unberechtigten Ansprüchen und stellt das Unternehmen von berechtigten Forderungen frei. Üblicherweise sind hier auch Eigenschäden mitversichert.
Vermögensschaden-Haftpflicht für Verwaltungsbeiräte
Bei der umfangreichen und komplexen Materie der Immobilienwirtschaft können selbst kleine Unachtsamkeiten große Wirkung haben. Ob bei der Unterstützung des Verwalters bei der Durchführung seiner Aufgaben, dem Wirtschaftsplan, der Abrechnung oder der Prüfung von Kostenanschlägen, die spezielle Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung übernimmt die Prüfung und ggf. Abwehr von unberechtigten Ansprüchen und stellt von berechtigten Förderungen frei und sichern so das Privatvermögen.
Vermögensschaden-Haftpflicht für Stiftungen
Versicherungsschutz für Stiftungsorgane, die wegen einer Pflichtverletzung in Ausübung ihrer Tätigkeit aufgrund einer gesetzlichen Haftpflicht für einen reinen Vermögensschaden in Anspruch genommen werden.
Vereins-Haftpflichtversicherung
Die Vereinshaftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen gesetzlicher Haftpflichtansprüche an den Vereinsvorstand und die Vereinsmitglieder.
Verkehrsrechtschutzversicherung
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Dienstreisekasko
In der Dienstreisekaskoversicherung besteht Versicherungsschutz für alle Fahrzeuge, mit denen Angestellte, Arbeitnehmer und ehrenamtlich tätige Personen mit Einwilligung des Versicherungsnehmers Dienstfahrten unternehmen, sofern diese Fahrzeuge nicht auf den Versicherungsnehmer zugelassen sind.
KFZ-Versicherung
Auch wenn ein Fuhrpark nur wenige Fahrzeuge beinhaltet, ein Flottenvertrag bietet den Preisvorteil, der im Gegensatz zu Einzelverträgen nicht durch Serviceverlust wieder verloren geht. Einheitlicher Versicherungsumfang für alle Fahrzeuge, flexible Kilometerbegrenzungen und ein günstiger Einstiegsbeitragssatz sind die Basis. Auch die besonderen Versicherungsregelungen für die Leasingfahrzeuge oder Eigenschäden können hier berücksichtigt werden.
Feuer-Rohbauversicherung
Die Feuerrohbauversicherung tritt bei Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion an der Gebäudesubstanz und an den Baustoffen auf dem Baugrundstück ein. Sie ist meist ein Bestandteil der Gebäudeversicherung.
Gewässerschaden-Haftpflicht
Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen, wenn Heizöl infolge einer Leckage in das Grundwasser eindringt und das Erdreich oder das Grundwasser kontaminiert. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz haftete der Inhaber einer Heizöltankanlage im Rahmen der Gefährdungshaftung auch dann wenn ihn kein Verschulden trifft.
Inventarversicherung möblierte Gästewohnung
Auch die Einrichtungen von Gästewohnungen anlag einer Hausratversicherung sind für den Fall eines Feuer-, Leitungswasser- oder Sturmschadens sowie Einbruchdiebstahl oder Vandalismusschadens zu versichern.
Gruppenunfall
Die Gruppenversicherung schützt Arbeitnehmer vor finanziellen Folgen eines Unfalles in Ergänzung der privaten und gesetzlichen Unfallversicherung. Auch die Geschäftsleitung, der Aufsichtsrat des Unternehmens kann sich in einer 24-Stunden- oder Ausschnittsdeckung versichern.
D&O-Versicherung
Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte haften mit ihrem gesamten Privatvermögen und unbeschränkt gegenüber dem eigenen Unternehmen oder Dritten. Der D&O-Versicherer gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass eine versicherte Person wegen eines Fehlverhaltens, den sie in ihrer Eigenschaft als Mitglied der Geschäftsführung (Vorstand, Geschäftsführer) oder Mitglied des Aufsichtsrates begangen hat, von einem Dritten für einen Vermögensschaden in Anspruch genommen wird. Diese Ansprüche können von Dritten (Außenverhältnis) oder vom eigenen Unternehmen (Innenverhältnis) gegen die versicherten Personen erhoben werden.
Firmen-Rechtsschutzversicherung
Der Versicherer trägt bei der Firmen-Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Unternehmens. Der Versicherungsschutz kann den Schadenersatz-, Arbeits- sowie den Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz wie auch den Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, den Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten sowie den Sozialgerichts-, Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen, den Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz umfassen. Versichert sind alle vom Unternehmen Beschäftigten.
Spezial-Straf-Rechtschutz für Unternehmen
Der Spezial-Straf-Rechtschutz schützt Sie bei Anzeigen wegen angeblicher Straftaten und Vorsatzvergehen sofern Sie nicht rechtskräftig verurteilt werden. Ob Steuerhinterziehung, illegale Beschäftigung oder Umweltverschmutzung; in ein Strafverfahren verwickelt zu werden ist nicht schwer – aber teuer. Der Versicherungsschutz umfasst die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung einer Vorschrift des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts.
Vertrauensschadenversicherung (inkl. MiLoG-Klausel)
Eine Vertrauensschadenversicherung schützt Unternehmen vor Vermögensschäden aus unerlaubten Handlungen, die von Betriebsangehörigen oder sonstigen Vertrauenspersonen des Unternehmens begangen werden. Dazu gehören unter anderem Betrug, Unterschlagung, Diebstahl, Untreue, Sachbeschädigung, Sabotage oder andere vorsätzliche unerlaubte Handlungen. Ersetzt werden auch Schäden, die durch Täuschung Dritter entstehen.
Rabattverlustversicherung
Hierbei geht es generell um die Besicherung von Vermögensschäden, die durch Rückstufung des privaten Kfz-Vertrages der Arbeitnehmer entstehen können.
bAV Betriebliche Altersvorsorge
Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf bAV Betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung. Dem Arbeitgeber stehen dafür verschiedene Durchführungswege wie z.B. Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktzusage zur Verfügung. Hierbei kann er sich einer brancheneigenen Lösung mit Sonderkonditionen speziell für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft bedienen. Eine besondere Herausforderung stellt zudem das Management der Altersvorsorgeverträge der Mitarbeiter unter Berücksichtigung der rechtlichen Veränderungen dar. Aus Gründen des Risikomanagements können diese Tätigkeiten an externe Berater vergeben werden.
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