Praxistipps zur Optimierung Ihrer Schadenquote

Wie jedes Jahr bereiten die Gebäudeversicherer in den Sommermonaten die Verlängerungsangebote für die wohnungswirtschaftlichen Versicherungskonzepte vor. Ein wesentlicher Treiber bei der Kalkulation ist und bleibt die Schadenquote. An einigen Stellschrauben können Wohnungsunternehmen vorausschauend drehen, um die Schadenquote positiver zu gestalten.

Werthaltigkeit offener Schadenfälle

Die Schadenstatistiken beinhalten immer Rückstellungen (sog. Reserven) für laufende Schadenfälle. Sind die Schadenfälle bereits reguliert und geschlossen, können sich trotzdem noch Rückstellungen in den Statistiken der Versicherer verstecken.

Praxistipp:  Lassen Sie sich regelmäßig eine Einzelschadenaufstellung vom Gebäudeversicherer geben, in der die jeweiligen Rückstellungen den Schäden zugeordnet sind. Prüfen Sie die Werthaltigkeit der Rückstellungen, indem Sie kontrollieren, ob zu diesem Schadenfall noch weitere Regulierungsforderungen von Ihnen geplant sind. Ist dies nicht der Fall, lassen Sie die Rückstellungen vom Versicherer löschen. Im Ergebnis verbessert sich so Ihre Schadenquote.

Regressforderungen durch Mieterverschulden

Hat Ihr Mieter einen Schaden verschuldet, der durch die Gebäudeversicherung reguliert wurde, kann der Gebäudeversicherer einen entsprechenden Regress durchführen. Dieser wird durch die Privathaftpflichtversicherung des Mieters zugunsten des Gebäudeversicherers entschädigt. So verbessert sich wiederum die Schadenquote Ihrer Gebäudeversicherung.

Was geschieht jedoch, wenn Ihr Mieter keine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat?

Verursachte Schäden können mangels Forderungsdurchsetzung nicht regressiert werden und gehen daher vollständig zu Lasten der Gebäudeversicherung. Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung sollte eigentlich für jeden selbstverständlich sein, da die Haftungssituation meist klar geregelt ist. Wer anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, ist zum Schadenersatz verpflichtet. Trotzdem haben viele Menschen in Deutschland keine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen.

Praxistipp: Schließen Sie einen Rahmenvertrag für die Mieter Ihres Wohnungsunternehmens für eine entsprechende Ausschnittdeckung ab. Versicherungsnehmer ist das Wohnungsunternehmen. Die mitversicherten Personen werden nicht namentlich genannt, sondern pauschal über die Anzahl der Wohneinheiten erfasst. Versichert sind ausschließlich die Mietsachschäden, die von Ihren Mietern verschuldet werden und die Ihre Immobilie beschädigt haben.

So einfach – so gut!

Die Versicherungslösung stellt eine komfortable Ergänzung zur bestehenden Gebäudeversicherung dar. Fahrlässig verursachte Schäden können somit über die subsidiäre Privathaftpflichtversicherung regressiert werden, sofern der Mieter als Verursacher keine eigene Privathaftpflichtversicherung unterhält.

Interessiert? Dann sprechen Sie Ihren Regionalleiter Versicherung von Dr. Klein Wowi an.

Baukostenindex zur Gebäudeversicherung 2026

Der Anpassungssatz gemäß des Baukostenindex zur gleitenden Neuwertversicherung steht noch nicht final fest. Es zeichnet sich jedoch ab, dass dieser bei ca. 3,5 bis 3,8 Prozent liegen wird. Somit ist zumindest hier eine positive Entwicklung erkennbar. In den Vorjahren sind durch diesen Faktor die Beiträge zur Gebäudeversicherung deutlich höher gestiegen.

Guido Raasch

Leiter Versicherung bei Dr. Klein Wowi und Autor von Fachbüchern zu Versicherungen in der Wohnungswirtschaft.

 

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