Gegen Ende Juni hatte das Bundesbauministerium erst sehr spät beschlossen, die Befristung des KfW-Programms vom 30.06.2026 auf den 31.12.2026 zu verlängern.
Nun wurde eine weitere Anpassung des Programms Mitte Juli offiziell verkündet:
Eine Hürde für die Antragstellung, gerade für die Wohnungswirtschaft, war bisher, dass Lieferungs- und Leistungsverträge verbindlich erst nach Zusage durch die KfW abgeschlossen werden durften. Hier hat das Bauministerium mit Wirkung zum 30.07.2026 noch eine Änderung beschlossen, die ausschließlich für die Effizienzhausstufe (EH) 55 gilt: es dürfen nun die Lieferungs- und Leistungsverträge bereits vorher abgeschlossen werden oder auch schon abgeschlossen sein. Für Kauf- oder Bauträgerverträge gilt dies jedoch nicht!
Zusätzlich muss nun vorher eine Förderberatung, z.B. durch die Dr. Klein Wowi Finanz AG oder ein KfW-durchleitendes Kreditinstitut erfolgt sein, die auch auf einem entsprechenden Beratungsprotokoll zu dokumentieren ist. Das Beratungsgespräch darf bereits durchgeführt worden sein und eine Rückdatierung auf dem Protokoll ist zulässig.
Wir gehen aktuell davon aus, dass der Fördertopf (ursprünglich EUR 800 Mio.) nicht mehr bis zum Jahresende ausreichen wird und das Programm dann vor dem 31.12.2026 bereits geschlossen wird:
- Die per 30.07.2026 beschlossene Änderung zu Liefer- und Leistungsverträgen wird zu mehr KfW-Anträgen führen und betrifft vor allem große Neubauvorhaben mit vielen Wohneinheiten größerer Wohnungsunternehmen und Investoren.
- Per 03.07.2026 sind die im Fördertopf zur Verfügung stehenden Mittel bereits auf EUR 262 Mio. zusammengeschmolzen.
- Nach wie vor sehen wir die Besonderheit, dass Bauvorhaben mit einem EH 55-Standard zu günstigeren Zinsen als im ambitionierteren EH 40-Standard finanziert werden können. Es ist davon auszugehen, dass auch im EH 40-Standard geplante Bauvorhaben mit Fördermitteln aus dem EH 55-Fördertopf finanziert wurden und weiterhin auch werden. Möglich ist dies mit einer entsprechenden Bestätigung zum Antrag (BzA).
Da eine Aufstockung des Fördertopfes vom Ministerium aktuell nicht vorgesehen ist und bei den allgemeinen Sparanstrengungen der Ministerien auch nicht realistisch erscheint, empfehlen wir daher: Sofern die Antragsbedingungen vorliegen (u.a. Baugenehmigung), gilt es, keine Zeit zu verschenken, die Fördermittel noch rechtzeitig zu beantragen und durch eine Zusage zu sichern.
Haben Sie Fragen zu den Förderbedingungen oder möchten Sie die Beantragung Ihres KfW-Darlehens mit unserer Expertise begleiten lassen?
Autoren

Henning Rebitz
Leiter Finanzierungsmanagement und Partnermanagement Wohnungswirtschaft
Dr. Klein Wowi Finanz AG
Madeleine Scheller
Partnermanagement Wohnungswirtschaft
Dr. Klein Wowi Finanz AG
Neueste Kommentare