Ab heute gültig: Die neue BEG-Förderlogik im KfW-Programm 261

Was sich bei Effizienzhaus-Sanierungen und Förderboni ändert

Die neue Förderlogik in der BEG Sanierungsförderung speziell im KfW-Programm 261 (Haus energieeffizient sanieren), gültig ab dem 21.07.2026
Die wichtigsten Eckpunkte in dem für die Wohnungswirtschaft wichtigen KfW-Programm 261:

Mit unserem Newsletter vom 09.07.2026 (hier Newsletter vom 09.07.26 lesen) haben wir Sie bereits über die erheblichen Reduzierungen der Tilgungszuschüsse im Sanierungsprogramm 261 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) informiert und die Auswirkungen gegenübergestellt.

Ab heute gilt die nachfolgende Förderlogik:

Effizienzhaus-Stufe Tilgungszuschuss Bonus NH-Klasse WPB-Bonus SerSan-Bonus maximaler Tilgungszuschuss
Effizienzhaus Denkmal EE 5 % + 5 % 10 %
Effizienzhaus 85 EE + 5 % 5 %
Effizienzhaus 70 EE + 5 % + 10 % (nicht mit NH-Klasse kombinierbar) 10 %
Effizienzhaus 55 EE 5 % + 5 % + 10 % + 15 % 35 %
Effizienzhaus 40 EE 10 % + 5 % + 10 % + 15 % 40 %

Es sind ab sofort nur noch Häuser förderfähig, die durch erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme einen Anteil von mindestens 65 Prozent des für die Wärme- und Kälteversorgung erforderlichen Energiebedarfs erbringen, also die Energieeffizienz-Klasse (EE-Klasse) erreichen.

Neu ist, dass die Effizienzhaus-Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) nun zusätzlich erreicht werden kann. Der dann zusätzliche Bonus wird angerechnet, wenn ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Anforderungen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude PLUS“ (QNG PLUS) bestätigt.

Der Worst-Performing-Building-Bonus (WPB-Bonus) wird zusätzlich für die Sanierung von Gebäuden gewährt, die zu den energetisch schlechtesten Gebäuden in Deutschland gehören (Energieeffizienzklasse H).

Eine „Serielle Sanierung“ (SerSan) liegt vor, wenn die energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden unter Verwendung abseits der Baustelle vorgefertigter Fassaden- bzw. Dachelemente sowie deren Montage an bestehenden Gebäuden durchgeführt wird. Hierfür wird dann ein weiterer Bonus gewährt.

Die Frage, ob die Kriterien zur Erzielung zusätzlicher Boni im Rahmen einer Sanierung eingehalten werden, beantwortet Ihnen Ihr Energieeffizienz-Experte, der weiterhin zwingend mit eingebunden werden muss.

Der Förderhöchstbetrag je Wohneinheit wurde auf einheitlich 150.000 Euro festgesetzt.

Alle weiteren Förder- und Kreditvergabebedingungen sind unverändert geblieben.

Sofern Sie bei Ihrem Vorhaben auf die Effizienzklasse 85 EE oder 70 EE sanieren und keine weitere Bonusstufe (z. B. durch NH, WPB oder SerSan) erreichen, erhalten Sie zwar keinen Tilgungszuschuss, können aber die Darlehensmittel zu den dann aktuellen Konditionen beantragen.

Die KfW hat im Zuge des Neustarts dieses KfW-Programms 261 eine kräftige Zinssenkung von bis zu 0,87 Prozentpunkten per 22.07.2026 vorgenommen.

Je nach Laufzeitvariante für 10 Jahre Zinsbindung gilt ab morgen eine Sollzinssatz von 2,03 Prozent – 2,97 Prozent p.a.

Ausblick: Für den Herbst 2026, voraussichtlich ab September, ist ein SerSan-Bonus auch für das Effizienzhaus 70 EE geplant. Dieser soll 5 Prozent betragen und mit den weiteren Boni kumulierbar sein.

Gern beraten wir Sie bei der Finanzierung Ihrer Vorhaben, auch unter Einbindung von KfW-Fördermittel.

Bei Rückfragen steht Ihnen Ihr Regionalleiter gerne zur Verfügung.

Autoren

Henning Rebitz

Leiter Finanzierungsmanagement und Partnermanagement Wohnungswirtschaft
Dr. Klein Wowi Finanz AG

 

Madeleine Scheller

Partnermanagement Wohnungswirtschaft
Dr. Klein Wowi Finanz AG

 

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