Allgemeine Beitragsanpassung in der Haftpflichtversicherung

Was müssen Sie wissen und was gibt es zu tun?

Haftpflichtversicherungsverträge sehen gemäß den Allgemeinen Bedingungen zur Haftpflichtversicherung (AHB) eine jährliche Überprüfung der Schadenaufwendungen durch einen unabhängigen Treuhänder vor. Dieses Verfahren ist bei allen Versicherungsgesellschaften einheitlich geregelt. Nachfolgend stellen wir Ihnen vor, was in diesem Jahr festgestellt wurde und welche Auswirkung das auf die folgende Hauptfälligkeit Ihrer Haftpflichtversicherung hat.

Was wurde in diesem Jahr festgestellt?

Im unabhängigen Treuhänderverfahren wurde erneut die Möglichkeit der Versicherer zu einer generellen Beitragsanpassung in der Haftpflichtversicherung festgestellt. Im Vergleich zum Vorjahr steigen die durchschnittlichen Schadenaufwendungen in der Haftpflichtversicherung um 14,30 Prozent. Auf dieser Grundlage ist eine vertragliche Anpassung in Höhe von 10 Prozent möglich.

Welche Verträge sind betroffen?

Versicherer können Beiträge bei allen Haftpflichtversicherungen anpassen, die nicht auf Basis einer Lohn- oder Umsatzsumme berechnet werden. In diesen Fällen geht man davon aus, dass allgemeine Preis- und Lohnsteigerungen bereits in der Bemessungsgrundlage Berücksichtigung gefunden haben.

Wie errechnet sich die Höhe der Anpassung?

Steigen die durchschnittlichen Schadenaufwendungen um mindestens 5 Prozent, ist eine Anpassung möglich. Der ermittelte Prozentsatz wird dabei auf die nächst niedrigere durch 5 teilbare Zahl abgerundet. Erst ab einem Wert von fünf Prozent kann es zu einer bedingungsgemäßen Beitragsanpassung kommen. Diese wird dann zur nächsten Hauptfälligkeit wirksam. Ermittelt der Treuhänder einen Prozentsatz von unter fünf Prozent, bleibt die Beitragshöhe zunächst unverändert. Nicht beitragsrelevante Werte fallen allerdings nicht einfach unter den Tisch, sondern werden auf die Berechnungen der Folgejahre vorgetragen.

Bereits im vergangenen Jahr 2025 wurde eine Steigerung der Schadenzahlungen um 14,56 Prozent festgestellt, die eine Beitragsanpassung von 10 Prozent ermöglicht hat. Da dieses Jahr erneut eine Steigerung um 14,30 Prozent festgestellt wurde, steht nun erneut eine Beitragsanpassung von weiteren 10 Prozent im Raum.

Wie reagieren die Versicherer in der Praxis?

Die einzelnen Versicherer reagieren sehr unterschiedlich. Einige Versicherer nutzen die Möglichkeit zur Erhöhung in vollem Umfang, bei anderen erfolgt die Erhöhung nur anteilig oder auch nur für bestimmte Produkt- oder Kundengruppen.

Die Mitteilung über eine Beitragsanpassung muss Ihnen spätestens einen Monat vor Beitragsfälligkeit zugehen und ergibt ein Sonderkündigungsrecht.

Fazit

Sind Sie von einer Anpassung betroffen, sollten Sie dies zum Anlass nehmen bestehende Haftpflichtversicherungen zu überprüfen. Sofern die Verträge schadenfrei oder nur in geringem Maße belastet sind, kann einer Verhandlung mit dem Versicherer zielführend sein. Alternativ empfiehlt sich auch eine Ausschreibung des Risikos am Markt. Wir helfen Ihnen dabei gern: Regionalleiter Versicherung der Dr. Klein Wowi Finanz AG.

Guido Raasch

Leiter Versicherung bei Dr. Klein Wowi und Autor von Fachbüchern zu Versicherungen in der Wohnungswirtschaft.

 

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