Übertragung Nutzerwechsel

1. Tagesaktuelle Übertragung von Nutzerwechseln an Messdienstleister über ARGE-Webservice OSR*

Gemäß geänderter Heizkostenverordnung sind Gebäudeeigentümer seit dem 01.01.2022 verpflichtet, für ihre Gebäude mit fernauslesbaren Zählern den Mietern unterjährige Verbrauchsinformationen (uVI) zur Verfügung zu stellen.

Sofern Sie die Erstellung der Verbrauchsinformationen an Messdienstleister ausgelagert haben, sind zur Erfüllung dieser Aufgabe die Angaben zu Nutzer- und Bewohnerwechseln monatlich aus WOWIPORT an die Messdienste zu übermitteln. Diese Daten werden in der Regel jährlich mit den M+L-Datensätzen übertragen – es würde jedoch erheblichen manuellen Mehraufwand bedeuten, den Export-Batchlauf monatlich oder öfter anzustoßen und die Dateien an die Messdienste zu senden.

Um stattdessen die automatisierte tagesaktuelle Übertragung von Nutzerwechseln zwischen WOWIPORT und den Systemen der Messdienstleister zu ermöglichen, hat die Arbeitsgemeinschaft Heiz- und Wasserkostenverteilung e.V. (ARGE HeiWaKo) den Webservice OSR mit einheitlicher Schnittstellen-Spezifikation entwickelt.

Auf der anderen Seite haben die großen Messdienstleister für die Anbindung des Webservice OSR trotz des ARGE-Standards sehr unterschiedliche Wege gewählt. Dies führt zu einem erhöhten Abstimmungs- und Test-Aufwand, da für jede individuelle Variante des Webservice bei den genannten Messdiensten nun zusätzlich eine flexible und komplexe Implementierung in WOWIPORT erforderlich ist. Darüber hinaus wollen wir weitere Messdienste, mit denen Sie zusammenarbeiten und deren spezifische Anbindungen des Webservice OSR gerade erst fertiggestellt wurden, berücksichtigen.

Wir stehen in engem Austausch mit den Messdienstleistern und arbeiten intensiv daran, Ihnen die Funktion ab Januar 2023 bereitzustellen.

* OSR steht für on-site-roles ("Vor-Ort-Rollen", gemeint sind die Nutzer, die vor Ort in der Wohnung leben). 

2. Neue ARGE-Version 3.08 für den Standard-Datenaustausch mit Abrechnungsdienstleistern

Die novellierte Heizkostenverordnung schreibt außerdem vor, dass die jährlichen Verbrauchsabrechnungen für die Mieter künftig zusätzliche Informationen enthalten müssen, z. B. über die angefallenen CO2-Emissionen. Dies soll für größere Transparenz sorgen und einen bewussten Umgang mit Heizenergie und Warmwasser anregen.

Hier sind wir mit WOWIPORT vorbereitet: Wenn Sie einen Abrechnungsdienstleister mit der externen Kostenabrechnung beauftragt haben, beachten Sie bitte, dass WOWIPORT ab sofort die neue ARGE-Version 3.08 für den Standard-Datenaustausch unterstützt. Somit kann ab 2023 der B+K-Satz-Export für 2022 inklusive der zusätzlichen Informationen entsprechend geänderter Heizkostenverordnung erfolgen.

3. Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) ab 01.01.2023

Der Bundesrat stimmte am 25.11.2022 dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) zu. Daher sind ab dem 01.01.2023 die Zusatzkosten aus der sogenannten CO2-Abgabe zwischen Vermieter und Mieter aufzuteilen (bislang konnten die Kosten zu 100 % auf die Mieter umgelegt werden). Die Aufteilung erfolgt nach einem prozentualen Stufenmodell in Abhängigkeit vom CO2-Ausstoß des Gebäudes: Je schlechter der energetische Zustand eines Gebäudes, desto höher ist der Kostenanteil für Vermieter. Durch die Investition in klimaschonende Heizungssysteme und energetische Sanierungen sinken mit dem CO2-Ausstoß nicht nur die gesamten CO2-Kosten, sondern auch deren nicht-umlagefähiger Anteil.

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