Befristete Förderstufe Effizienzhaus 55 (Programm 298 – Klimafreundlicher Neubau) läuft am 30.06.2026 ab!

Am 16.12.2025 startete die Neuauflage zur Förderung von Neubauvorhaben in der Effizienzhausstufe 55 mit einem gut gefüllten Fördertopf von 800 Mio. Euro. Grundsätzlich war vorgesehen, den Bauüberhang, also bewilligte, aber nicht (mehr) durchgeführte Vorhaben, abzubauen.

Für die Beantragung muss u. a. die Baugenehmigung vorliegen und es darf mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden sein.

Zum Start des Programms im Dezember 2025 verzeichnete die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine hohe Nachfrage, die dann allerdings in den Folgewochen stark abnahm. Stand heute, 05.05.2026, wurden insgesamt für die Zinssubvention der Förderdarlehen Mittel in Höhe von 240 Mio. Euro verbraucht, mit denen schätzungsweise 27.000 Wohneinheiten gefördert wurden.

Um die Nachfrage weiter anzukurbeln, wurden seit Anfang April die Konditionen sogar unter die Konditionen für die Förderstufe Effizienzhaus 40 gesenkt (siehe Grafik).

Die Förderstufe Effizienzhaus 55 (EH 55) war von Anfang an befristet: zum einen durch die Festsetzung des Fördervolumens von 800 Mio. Euro, d. h., wenn dieses verbraucht ist, endet die Förderung, und zum anderen durch die Einreichungsfrist bis zum 30.06.2026, die nun in knapp zwei Monaten bevorsteht.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), als Auftraggeberin dieses KfW-Programms, könnte die Einreichungsfrist – bei sonst gleichen Rahmenbedingungen – z. B. bis zum Jahresende 2026 verlängern. Da wir über unsere Kontakte bei der KfW allerdings aktuell nicht wahrnehmen, dass sich mit dieser Option beschäftigt wird, rechnen wir damit, dass das Programm zu Ende Juni – trotz eines weiterhin gut ausgestatteten Fördertopfes – auslaufen wird.

Sollten Sie zurzeit noch entsprechende Neubauprojekte in der Vorbereitung haben, beachten Sie bitte, dass der Antrag bei der KfW spätestens am 30.06.2026 eingehen muss, um noch Anspruch auf die Förderung zu erhalten.

Wir bzw. auch die durchleitende Bank benötigen für die Bearbeitung Ihres Antrages einige Tage Vorlauf, so dass wir Sie bitten, uns rechtzeitig (optimal bis zum 15.06.2026) einzubinden und die Unterlagen einzureichen.

Für Fragen zur Förderstufe EH 55, aber auch den weiteren wohnungswirtschaftlichen Programmen im Neubau sowie der Sanierung kommen Sie gern auf uns zu! Wir beraten Sie gern und strukturieren Ihre Finanzierung auch unter Einbindung von möglichen Fördermitteln.

Henning Rebitz

Leiter Finanzierungsmanagement und Partnermanagement Wohnungswirtschaft
Dr. Klein Wowi Finanz AG

 

Madeleine Scheller

Partnermanagement Wohnungswirtschaft
Dr. Klein Wowi Finanz AG

 

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