Die betriebliche Altersvorsorge wird perspektivisch immer wichtiger für eine gesicherte finanzielle Stabilität im Alter. Aufgrund der steuerlichen und systemischen Vorteile nutzen viele Beschäftigte schon heute die betriebliche Vorsorge. Aktuelle Reformschritte sollen die Nutzung künftig noch attraktiver machen.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) und die weiteren Anpassungen lassen die Zugangshürden sinken und die Förderungen steigen. Das Motto lautet: einfache Modelle, verbindliche Zuschüsse und dadurch mehr Reichweite.
Die Möglichkeiten im Einzelnen:
Durch das „Opting-out“ Modell automatisch vorsorgen
Durch das Prinzip der automatischen Entgeltumwandlung nehmen Beschäftigte automatisch teil, außer sie widersprechen. Dieses „Opting-out” Modell hat international gezeigt, dass die Teilnahmequote deutlich steigt. Wichtig dabei ist, dass dies nur im Rahmen tarifvertraglicher oder sozialpartnerschaftlicher Regelungen zulässig ist. In einem aktuell diskutierten Gesetzentwurf soll dies künftig auch über eine Betriebsvereinbarung umsetzbar sein. Die Voraussetzung hierfür ist dann ein Arbeitgeberzuschuss von mindestens 20 Prozent. Eine klare Kommunikation und Beratung der Mitarbeitenden sind zudem gerade hier unbedingt verpflichtend.
„Pay and Forget“ im Sozialpartnermodell
Arbeitgebende können Beiträge leisten, ohne selbst eine Leistungsgarantie zu geben. Hierdurch sind kapitalmarktorientierte Anlagen möglich, die langfristig höhere Renditechancen eröffnen. Neu ist geplant, dass auch nicht tarifgebundene Unternehmen diese Modelle künftig nutzen können, sofern eine Betriebsvereinbarung dies vorsieht und ein Arbeitgeberzuschuss von mindestens 20 Prozent erfolgt.
Der aktuelle Steuer- und Förderrahmen
Steuerfrei können in 2026 bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (entspricht 8.112 EUR p.a. bzw. 676 EUR im Monat) in Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds eingezahlt werden. Die Sozialversicherungsfreiheit steigt durch die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze auf 4.056 EUR p.a bzw. 338 EUR im Monat.
Bessere Förderung für Geringverdienende
Gerade wer weniger verdient, profitiert künftig stärker. Arbeitgeberbeiträge bis 1.200 EUR jährlich werden mit 30 Prozent staatlich bezuschusst. Das sind bis zu 360 EUR Förderung pro Jahr. Ab 2027 ist geplant, die Einkommensgrenze automatisch an die Beitragsbemessungsgrenze zu koppeln. Zudem wird das „Rausfallen“ bei Gehaltserhöhungen ausgeschlossen.
Weniger Verwaltungsaufwand für die Personalabteilung
Kleinstanwartschaften verursachen bisher hohen Aufwand. Ab 2026 ist im Gesetzesentwurf geplant, dass Mini-Betriebsrenten bis fast 60 EUR Monatsrente einfacher abgefunden werden können. Damit wäre die Grenze fast verdoppelt. Im Ergebnis bedeutet das weniger Kleinstanwartschaften und schlankere Prozesse im Personalbereich.
Freibetrag in der Grundsicherung
Betriebsrenten werden nicht mehr voll auf die Grundsicherung angerechnet. Bis zu 281,50 EUR monatlich bleiben anrechnungsfrei. Das ist ein echter Fortschritt für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen.
bAV bei Teilrente (ab 2027 geplant)
Ein weiterer Schritt hin zu mehr Flexibilität: bAV-Leistungen können künftig schon während einer Teilrente ausgezahlt werden. Das ermöglicht fließende Übergänge und attraktive Modelle für ältere Mitarbeitende.
Informationspflichten für Arbeitgebende – Transparenz wird Pflicht
Unternehmen müssen über Anwartschaften, ihre Entwicklung und die Folgen bei Vertragsende informieren, auch gegenüber ehemaligen Mitarbeitenden und Hinterbliebenen.
Fazit
Die Entwicklungen sind echte Chancen. Die bAV wird einfacher, gerechter und moderner – sofern die Unternehmen sie aktiv nutzen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt die betriebliche Altersversorgung neu zu denken!
Vorteile für Arbeitgebende:
- Stärkerer Faktor in der Mitarbeitergewinnung & Mitarbeiterbindung
- Steuerliche Förderung bei Geringverdienenden
- Bessere Verbreitung der Altersvorsorge durch „Opting-Out“
Vorteile für Mitarbeitende:
- Höhere Förderung & mehr Flexibilität
- Anrechnungsfreiheit in der Grundsicherung
- Auszahlung auch während Teilrente möglich
Durch unsere enge Kooperation mit dem rente21 Branchenversorgungswerk der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. profitieren die Mitglieder von einer individuellen Beratungsmöglichkeit über die Chancen und Möglichkeiten der betrieblichen Alters- und der betrieblichen Gesundheitsvorsorge.
Sie wünschen weitere Informationen?
Melden sie sich bei Ihrem Regionalleiter Versicherung der Dr. Klein Wowi Finanz AG oder informieren Sie sich auf www.rente21.com.

Guido Raasch
Leiter Versicherung bei Dr. Klein Wowi, Vorstand bei rente21 und Autor von Fachbüchern zu Versicherungen in der Wohnungswirtschaft.
Neueste Kommentare