Aktueller Stand Antrags- und Zusagestopp KfW-Programmvarianten

Nachdem am 24.01.2022 überraschend ein Antrags- und Zusagestopp in allen Programmen in der BEG bekannt gegeben wurde, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bzw. die KfW mittlerweile verkündet, wie es mit den Förderprogrammen weiter geht (Stand 08.02.2022):

  • Alle BEG-Anträge (Neubau- und Sanierungsprogramme in allen bisherigen Varianten), die bis zum 23.01.2022 eingereicht wurden, werden auf Förderfähigkeit geprüft und entschieden. Antragssteller, die ursprünglich geplant hatten, in der Woche vom 24.01.2022 bis zum 31.01.2022 einen Antrag auf Neubauförderungen in der Variante Effizienzhaus55 zu stellen, werden dazu keine Möglichkeit mehr erhalten.
  • Eine Öffnung der Neubauförderung in den Varianten Effizienzhaus40 oder 40+ wird kommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind. Bereits angekündigt – aber noch nicht näher konkretisiert – ist, dass sich die Förderbedingungen in dieser Variante noch einmal verändern werden. Zusätzlich wurde kommuniziert, dass die Mittel für diese Neubauförderungen auf max. 1 Mrd. EUR gedeckelt wird und spätestens zum 31.12.2022 ausläuft. Ab dem Jahr 2023 wird es dann für Neubauvorhaben ein neues Programm „Klimaneutrales Bauen“ geben, das in den nächsten Monaten ausgearbeitet werden soll. Hierbei zeichnet sich ab, dass zukünftig nicht nur die laufende Energieeffizienz des fertigen Gebäudes, sondern auch die Energiebilanz bis zur Fertigstellung (Stichwort „graue Energie“) berücksichtigt wird. 
  • Die BEG-Förderung für energetische Sanierungen wird wieder aufgenommen, sobald ebenfalls entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind. Ob ähnlich wie bei der Neuförderung in den Varianten Effizienzhaus40 oder 40+ noch Änderungen an den Förderbedingungen vorgenommen werden oder die Programme wie vor dem 24.01.2022 beantragt werden können, bleibt abzuwarten. Eine offizielle Kommunikation seitens BMWK respektive KfW gibt es Stand heute noch nicht.
  • Ergänzend wurde mitgeteilt, dass es ebenfalls ab dem Jahr 2023 ein Programm für „Soziale Wohnraumförderung“ auf Bundesebene geben wird.

Was heißt das für Sie, wenn Sie neue BEG-Anträge für Neubau- oder Sanierungsvorhaben stellen wollen?

Leider heißt es zuerst einmal abwarten, bis es eine offizielle Kommunikation zu den Förderungen im Bereich Neubau und Sanierungen gibt.

Wenn klar ist, wie die Neubauförderung in den Varianten Effizienzhaus40 oder 40+ für das Jahr 2022 aussieht, empfehlen wir, schnellstmöglich Klarheit darüber zu erlangen, wie Sie mit Ihren lange geplanten Neubauvorhaben in Bezug auf den Effizienzhausstandard und damit mit möglichen Förderungen umgehen wollen. Der Fördertopf von 1 Mrd. EUR könnte bereits unterjährig – bereits vor dem Jahresende 2022 – wieder ausgeschöpft sein.

Dr. Klein Wowi steht Ihnen wie gewohnt mit Informationen und Rat zu dem Themenkomplex zur Seite – bitte sprechen Sie bei Bedarf ihre/n Kundenbetreuer oder unsere Mitarbeiter an.

 

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