Wiederaufnahme der BEG-Neubauförderung zum 20.04.2022

Nachdem bereits am 22.02.2022 die Beantragung von BEG-Sanierungsprogrammen wieder möglich ist, wurde heute Seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima (BMWK) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kommuniziert, dass nun auch die BEG-Neubauförderung am 20.04.2022 – allerdings mit geänderten Förderbedingungen – wieder aufgenommen wird.

Zu den (angepassten) Förderbedingungen für Wohn- und Nichtwohngebäude:

  • Förderungsfähige Neubauvorhaben müssen die Effizienzhaus-Stufe „EH 40 EE/NH“ oder „EH 40 Plus“ ausweisen (die Effizienzhausstufe EH 40 reicht nicht mehr aus.
  • Die Förderung wird nur noch im Rahmen eines KfW-Darlehens mit Tilgungszuschuss gewährt, die bisher ebenfalls mögliche Variante eines reinen Investitionszuschusses entfällt.
  • Der Tilgungszuschüsse werden wie folgt vermindert (was ungefähr einer Halbierung entspricht):
    – Effizienzhausstufe 40 EE: 10% (vorher 22,5%)
    – Effizienzhausstufe 40 NH: 12,5% (vorher 22,5%)
    – Effizienzhausstufe 40 Plus: 12,5% (vorher 25,0%)

Der Einbau von Gasheizungen wird zukünftig nicht mehr, stattdessen Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien gefördert.

Alle anderen Förderbedingungen bleiben unverändert.

Die Zinskonditionen für die Neubau-KfW-Darlehen im Programm 261 sind noch nicht veröffentlicht. Wir erwarten ähnliche/ggf. gleiche Werte wie beim Sanierungsprogramm.

Lediglich 1 Mrd. EUR wird vom Bund für die oben dargestellte Neubauförderung bereitgestellt – es muss davon ausgegangen werden, dass diese Mittel sehr schnell aufgebraucht sein werden. Unserer Einschätzung nach, könnte das Zeitfenster für eine Beantragung der Mittel nur wenige Wochen/Monate betragen, bevor der Fördertopf erneut erschöpft ist.

Daher empfehlen wir Ihnen, sofern Sie KfW-Darlehensmittel mit Tilgungszuschuss für Ihr Neubauvorhaben (bei geänderten Bedingungen) beantragen möchten, dies möglichst zeitnah vorzubereiten. Wir beraten Sie gerne, damit beim Neustart zügig der Antrag gestellt wird.

Nach Ausschöpfen des Fördervolumens von 1 Mrd. EUR soll für Neubauten eine bis 31.12.2022 begrenzte Variante der Neubauförderung auf Grundlage der Effizienzhausstufe 40 NH folgen. Ergänzt werden diese Rahmenbedingungen jedoch um ein verpflichtendes Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen. Volumengrenzen und weitere Details bleiben abzuwarten.

Ab dem Jahr 2023 wird es dann für Neubauvorhaben ein neues Programm „Klimaneutrales Bauen“ geben, das in den nächsten Monaten ausgearbeitet werden soll. Hierbei zeichnet sich ab, dass zukünftig nicht nur die laufende Energieeffizienz des fertigen Gebäudes, sondern auch die Energiebilanz bis zur Fertigstellung berücksichtigt wird.

Bei allen Themen rund um die Beantragung Ihrer Förderthemen steht Ihnen Dr. Klein Wowi wie gewohnt gerne zur Verfügung.

 

 

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