Die Koalitionsverhandlungen laufen. Während die Arbeitsgruppe Verkehr und Infrastruktur, Bauen und Wohnen die Abschaffung von Vorgaben für neue Heizungen sowie die Verringerung der Anforderungen an effizientes Heizen auf die Agenda genommen hat, berät die Arbeitsgruppe Klima und Energie noch über den Umgang mit dem Gebäudeenergiegesetz.
Die Arbeitsgruppe Verkehr und Infrastruktur, Bauen und Wohnen plant, das Heizungsgesetz abzuschaffen und durch ein neues zu ersetzen. Dieses neue Recht soll eine Umlenkung weg von kurzfristiger Energieeffizienzbetrachtung von Einzelgebäuden hin zu einer langfristigen Betrachtung der Emissionseffizienz erwirken. Die Heizungsförderung soll fortgesetzt werden. Das Grundprinzip des GEG, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden, steht somit in Frage. Die Vermutung, dass auch Vorgaben zur Effizienz von Gebäuden geschwächt würden, liegt nahe. Aktuell regelt das GEG klar, dass zum Klimaschutz auch die Energieeffizienz im Gebäude gehört. Wie sehr dieser Bereich aufgeweicht und angepasst wird, bleibt unklar. Dennoch kann die Branche durch die Priorisierung der Emissionseffizienz anstelle der Energieeffizienz von geringeren Kosten bei Sanierungen und Neubau ausgehen.
Den Zielkorridor der maßvollen energetischen Ertüchtigung beizubehalten, bleibt demnach ratsam, ebenso die konsequente Planung und Umsetzung der Defossilisierung im Bestand. Denn mit der Einführung des Emissionshandel II ab 2027 wird der CO₂-Preis deutlich steigen. Aktuelle Schätzungen bewegen sich zwischen 80 bis 270 EUR pro Tonne CO₂ bis zum Jahr 2030, einige sogar deutlich darüber.
Die Preisschätzungen weisen aus diversen Gründen diese enorme Spreizung auf. Der Emissionshandel II baut auf dem Mechanismus des Zertifikatshandels auf. Zukünftige Marktpreise sind generell schwer kalkulierbar. Nachfrage-, Produktions- oder sogar Wetterschwankungen führen u.a. dazu, dass genaue Vorhersagen zum Emissionsausstoß unmöglich sind, wodurch ein Volumenrisiko erwächst. CO₂-Vermeidungsprojekte halten geplante CO₂-Vermeidungen und/oder geplante Kosten zur Vermeidung nicht immer ein. Und nicht zuletzt erschweren politische und Währungsrisiken die Planbarkeit dieses internationalen Marktes. Es bleibt lediglich die Sicherheit, dass der Preis pro Tonne CO₂ zunächst steigen wird. Ein weiteres gutes Argument also für die maßvolle Ertüchtigung im Bestand.
Zurück zu den Koalitionsverhandlungen: Eine Abschwächung des GEG – und damit konsequenterweise der Wärmewende – befindet sich aktuell im Vorschlagsstadium. Welche Haltung die Arbeitsgruppe Klima und Energie entwickelt und wie mit dieser umgegangen werden wird, liegt noch im Unklaren. Finanzielle Fragen müssen geklärt, ein Zeitplan zur Erstellung des Koalitionsvertrages muss aufgestellt werden. Wünschenswert wäre die soziale und klimagerechte Weiterentwicklung des GEG.
Ganz gleich, in welchem Umfang das GEG-Anpassungen erfahren wird: Um im Bestand die gezielte und maßvolle Ertüchtigung voranzutreiben, braucht es den Blick auf jedes einzelne Gebäude – isoliert betrachtet, aber auch im Kontext des gesamten Bestandes. Dieses objektkonkrete Vorgehen ermöglicht die zielgenaue und wirksame Planung von energetischen Maßnahmen.
Wir laden Sie herzlich zu unserem nächsten Online-Seminar „strategische Dekarbonisierung im Bestand“ am 13. Mai 2025, 10:00 Uhr, ein, in dem wir mit Ihnen in den Austausch gehen und unser ausgezeichnetes Vorgehen zur Erarbeitung von objektkonkreten Dekarbonisierungsstrategien beleuchten wollen.
Ansprechpartner
Hendrik Cornehl
Leiter Nachhaltigkeit
Dr. Klein Wowi Finanz AG
Neueste Kommentare