Sofortiger Antrags- und Zusagestopp für alle KfW-Programmvarianten

Die KfW hat heute Morgen, 24.01.2022, über einen sofortigen Antrags- und Zusagestopp für alle KfW-Programmvarianten in der BEG mit folgendem Wortlaut informiert:

„Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wurde heute (24.01.) mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Das hat der Vorstand der KfW nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am vergangenen Wochenende gemeinsam beschlossen. Die KfW hat darüber auch öffentlich informiert.

Die enorme Antragsflut der letzten Wochen, die in den vergangenen Tagen noch einmal erhebliche zusätzliche Dynamik erlangt hat, führt zu einer Ausschöpfung der vom Bund für das BEG bereit-gestellten Haushaltsmittel; das Programm musste daher auch und angesichts der Vorläufigkeit der Haushaltführung gestoppt werden. Allein im Zeitraum November 2021 bis heute sind bei der KfW Anträge in Höhe von über 20 Mrd. EUR Fördervolumen eingegangen.

Über die Behandlung der vorliegenden, noch nicht zugesagten Anträge sowie mögliche alternative Förderangebote werden BMWK und KfW zügig entscheiden.“

Dies bedeutet für Sie im Einzelnen:

Neuanträge – für Sie vor allem relevant in den Varianten 261 (KfW-Kreditvariante mit Tilgungszuschuss) und 461 (Investitionszuschuss) – können ab sofort nicht mehr über ein durchleitendes Kreditinstitut bzw. nicht über das Zuschussportal der KfW gestellt werden.

Alle beantragten und noch nicht zugesagten BEG-Varianten (sowohl in der KfW-Kreditvariante mit Tilgungszuschuss als auch in der Variante mit Investitionszuschuss) befinden sich in einem Zusagestopp – wie mit diesen Anträgen verfahren wird, wird aktuell mit Hochdruck zwischen KfW / zuständigem Bundesministerium bzw. Bundesregierung abgestimmt.

Wann die KfW-Programmvarianten in der BEG wieder beantragt werden können und ob die Förderbedingungen (bis auf die per 24.01.2022 entfallende Förderung der Effizienzhausstufe 55 im Neubau) mit den bisherigen Bedingungen weitergeführt werden, konnte die KfW auf Rückfrage noch nicht beantworten.

Sobald uns wichtige Neuerungen zu dem Themenkomplex vorliegen, werden wir zeitnah informieren.

Bitte sprechen Sie bei Bedarf ihren Kundenbetreuer oder unsere Mitarbeiter in Lübeck an.

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